Bundeswehr-Soldat im Regen
Beschlossen: 5. Dezember 2025

Gleiche Verfassung.
Gleiche Demokratie.
Ungleiche Pflichten.

Nach aktuellem Stand werden ab 2026 nur als „männlich“ eingetragene Personen erfasst, gemustert und ggf. eingezogen – Frauen und Personen mit dem Eintrag „divers“ nicht.

Pflicht
für „männlich“ (Erfassung & Musterung)
Freiwillig
für Frauen (Fragebogen)
Freiwillig
für „divers“
Warum Wehrpflicht nur für Männer?
Die Geschichte zweier junger Männer →

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2027
Beginn der verpflichtenden Musterung für alle Männer ab Jahrgang 2008
300.000
Männer pro Jahr sollen zur Musterung geladen werden
freiwillig
Frauen & „divers“: Fragebogen kann ausgefüllt werden (keine Pflicht)
1968
In diesem Jahr wurde die Wehrpflicht nur für Männer im Art. 12a dem Grundgesetz hinzugefügt

Was regelt Art. 12a GG – und warum ist er heute umstritten?

Artikel 12a des Grundgesetzes ist die verfassungsrechtliche Grundlage der Wehrpflicht. Er erlaubt es dem Staat, Männer ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zum Dienst in den Streitkräften zu verpflichten.

Der Artikel stammt aus dem Jahr 1968 – aus der Logik des Kalten Krieges, als Deutschland geteilt war, Frauen rechtlich nicht gleichberechtigt waren und eine Massenarmee auf Wehrpflicht beruhte.

Gleichzeitig galt lange: Frauen durften in der Bundeswehr nicht in allen Laufbahnen dienen. Nach der sogenannten Kreil-Klage und einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wurden die militärischen Laufbahnen 2001 für Frauen geöffnet. Die Wehrpflicht selbst blieb jedoch weiterhin nur bei den Männern.

Bis heute kommen weitere Realitäten hinzu: Seit 2018 gibt es den Geschlechtseintrag „divers“, und seit 2024 ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz eine Änderung des Eintrags ohne Gutachten. In Art. 12a (1968) kommen diese Realitäten nicht vor.

Ist es noch zeitgemäß, einen nur auf das männliche Geschlecht begrenzten Zwangsdienst, unverändert auf junge Menschen 2026 anzuwenden – obwohl sich Gesellschaft und Geschlechtsrecht verändert haben?

Warum sollte eine Generation, die jahrzehntelang hörte „Jeder ist seines Glückes Schmied“, plötzlich solidarisch für einen Staat einstehen, der ihre Zukunft lange vernachlässigt hat?

— Ole Nymoen, „Warum ich niemals für mein Land kämpfen würde“ (2025)

Warum sich die neue Wehrpflicht für viele unfair anfühlt

Du bist 15, 16 oder 17? Dann hast du über diese Entscheidung nicht mitbestimmen können, denn Du durftest nicht wählen, konntest also keine Regierung abwählen oder die politische Richtung beeinflussen.

Trotzdem sollst du ab 2026 Zeit, Lebensplanung und im Ernstfall sogar deine persönliche Sicherheit für den Staat einsetzen.

Gleichzeitig zeigen Umfragen, dass die Wiedereinführung der Wehrpflicht vor allem von älteren Generationen unterstützt wird – also von Menschen, die selbst nicht mehr betroffen sind. Für viele ist genau das der Knackpunkt: Über Pflichten, die Jugendliche existenziell treffen können, wird - bevor sie selbst politisch mitreden dürfen - von älteren Menschen entschieden, die selbst nicht betroffen sind.

Das fühlt sich für viele nicht nach Solidarität an, sondern nach einer einseitigen Verpflichtung.

Was konkret geplant ist:

Ab 2026 sollen jedes Jahr rund 300.000 junge Männer erfasst und gemustert werden. Tatsächlich gebraucht wird aber nur ein Bruchteil: etwa 20.000 pro Jahrgang.

Die Basisdauer des Wehrdienstes liegt bei 6 Monaten – genau zwischen Schule, Ausbildung und Studium. Reichen Freiwillige nicht aus, werden Auswahlmechanismen wie ein Losverfahren diskutiert.

Genau hier beginnt das alte Problem: Viele werden erfasst, wenige werden eingezogen – und niemand kann vorab sagen, wen es trifft.

Genau aus diesem Grund wurde die Wehrpflicht 2011 ausgesetzt: weil sie als nicht mehr wehrgerecht galt. Am Ende mussten nur noch etwa 20 % eines Jahrgangs tatsächlich dienen. Das galt politisch und rechtlich als nicht mehr vermittelbar. Heute wird wieder genau diese Quote angestrebt.

Warum nur Männer? Wird nicht seit Jahren die Gleichberechtigung aller Geschlechter angestrebt? Oft wird gesagt, die nur Männer betreffende Wehrpflicht sei rechtlich in Ordnung, weil damit andere Ungleichheiten „ausgeglichen“ würden

Ja, es gibt reale Ungleichheiten im Alltag: bei Care-Arbeit, Gehältern, Pflege oder Mental Load. Diese Ungleichheiten sind real und müssen politisch fairer geregelt werden.

Aber: Man kann ein Unrecht nicht dadurch ausgleichen, dass man eine andere Gruppe gesetzlich allein verpflichtet.

Care-Arbeit z.B. ist gesellschaftliche Realität – aber kein staatlich erzwungener Zwangsdienst. Wehrpflicht hingegen ist eine staatliche Pflicht, die im Extremfall bis zum Dienst an der Waffe reichen kann. Und damit bis zum Lebensrisiko.

Ein Unrecht macht das andere nicht gerecht.

Was das im Ernstfall bedeutet

Was eine geschlechtsspezifische Dienstpflicht nicht nur in der Theorie bedeutet, hat der Krieg in der Ukraine 2022 gezeigt: Unter Kriegsrecht durften Frauen und Kinder überwiegend ausreisen.

Wehrfähige Männer hingegen durften das Land nicht verlassen. Entsprechend waren unter den Geflüchteten rund 90 % Frauen und Kinder und nur etwa 10 % Männer, meist Ältere.

Der Punkt ist: Eine Wehrpflicht, die an dein männliches Geschlecht geknüpft ist, entscheidet im Ernstfall darüber, ob du bleiben musst und dein Land verteidigen musst oder ausreisen darfst.

Es geht also nicht abstrakt um „Krieg“, sondern ganz konkret um Bewegungsfreiheit, Sicherheit und Selbstbestimmung.

Wenn Pflichten greifen, bevor politische Mitbestimmung möglich ist, entsteht ein demokratisches Spannungsfeld.

Wer heute noch nicht wählen darf, kann über die Politik, ihn selbst betreffende Gesetze und damit die Zeit, Lebensplanung und persönliche Sicherheit , nicht mitentscheiden.

Als einzigen Ausweg gibt es jedoch bereits etwas, das auch Minderjährige – mit Unterstützung ihrer Eltern – sehr wohl dürfen: selbst bestimmen.

Denn das Selbstbestimmungsgesetz erlaubt es erstmals, den eigenen Geschlechtseintrag legal zu ändern – ohne Gutachten, ohne Zwang, ohne Begründungspflicht.

Wenn Pflichten wie Erfassung, Musterung und Wehrdienst nur an das männliche Geschlecht geknüpft sind, wird Selbstbestimmung politisch relevant.

Für viele ist das der einzige wirksame und legale Protest gegen eine Wehrpflicht, die ausschließlich Männer einschließt.

Das eigentliche Problem ist nicht, dass Menschen diesen Weg gehen. Das eigentliche Problem ist ein System, das so unfair gebaut ist, dass dieser Weg überhaupt notwendig wird.

Die Wahl

Zwei Wege – Eine Ungerechtigkeit

Das gleiche Geburtsjahr. Die gleiche Verfassung. Aber völlig unterschiedliche Schicksale – abhängig nur vom Geschlechtseintrag im Personenstandsregister.

Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), seit November 2024 in Kraft, ermöglicht die Änderung des Geschlechtseintrags ohne medizinische Gutachten. Da Artikel 12a GG nur „Männer" zum Wehrdienst verpflichtet, sind Personen mit dem Eintrag „divers" oder „weiblich" von allen Wehrpflichten befreit.

Weg A: Als Mann erfasst

Der gesetzlich vorgeschriebene Weg

1

Automatische Erfassung

Mit 18 automatisch im Wehrerfassungsregister. Pflicht-Fragebogen per Post.

2

Verpflichtende Musterung

Einladung zur medizinisch-psychologischen Untersuchung. Erscheinen ist Pflicht.

3

Losverfahren

Bei Bedarfswehrpflicht: Taugliche Männer werden per Los zur Einberufung bestimmt.

4

Einberufung

6-23 Monate Wehrdienst. Im Krisenfall sofortige Reaktivierung ohne Parlamentsbeschluss.

Ergebnis
Wehrpflichtig bis 65
ODER

Weg B: Eintrag „divers"

Legaler Protest gegen Ungleichbehandlung

1

Antrag beim Standesamt

Vor dem 18. Geburtstag: Persönliche Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags auf „divers".

2

3 Monate Bedenkzeit

Gesetzliche Wartefrist. Änderung wird erst danach wirksam. Deshalb: mindestens 6 Monate vorher starten!

3

Neue Dokumente

Neuer Personalausweis mit Eintrag „divers". Keine weiteren Gutachten oder Nachweise erforderlich.

4

Keine Wehrpflicht

Art. 12a GG verpflichtet nur „Männer". Als „divers" registrierte Person: keine Erfassung, keine Musterung, kein Wehrdienst.

Ergebnis
Befreit von der Wehrpflicht
2026 – 2028

Die Geschichte zweier junger Männer

Zwei Freunde, gleicher Jahrgang 2008, gleiches Elternhaus – aber zwei völlig unterschiedliche Schicksale. Jonas geht den vorgeschriebenen Weg. Max findet einen anderen.

Jonas K.

Jahrgang 2008, männlich
Geht den "normalen" Weg

VS

Max S.

Jahrgang 2008, wählt „divers"
Findet einen anderen Weg

📺
Jugendliche vor dem Fernseher, Sondersendung zur Einführung des neuen Wehrdienstes 2026
2026 – Der Anfang

Die Sondersendung

Dezember 2025. Jonas und seine Geschwister sitzen vor dem Fernseher. „Neuer Wehrdienst: Was junge Männer jetzt wissen müssen" – die Schlagzeile läuft über den Bildschirm. Jonas ist zusammen mit seiner Zwillingsschwester Lisa Jahrgang 2008. Ihr Bruder Markus ist Jahrgang 2007 Jonas wird still. Ab 2026, pünktlich zu seinem 18. werden zwangsweise alle Männer ab Jahrgang 2008 erfasst.

🎂
Jonas' 18. Geburtstag – Schwester und älterer Bruder gratulieren
Jonas – 18. Geburtstag

„Herzlichen Glückwunsch – du bist jetzt wehrpflichtig!"

Jonas wird 18, zusammen mit seiner Schwester Lisa. Ihr älterer Bruder Tom (Jg. 2007) gratuliert. „Du musst, ich kann den Fragebogen ausfüllen“, sagt Lisa. „Ich bekomme gar keinen“, fügt Tom grinsend hinzu. Jonas schaut auf den amtlichen Umschlag in seiner Hand. Er muss, selbst wenn er nicht zum Bund will, in ein paar Monaten dann auch noch zur Musterung. Das müsse sein, weil man wissen will, welche Männer „tauglich" und im Ernstfall zur Verügung stehen für den Dienst an der Waffe - so die offizielle Begründung. Aber es solle alles freiwillig laufen - wie passt freiwillig und dann doch verpflichet sein zusammen?

✉️
Jonas öffnet den amtlichen Brief – Einladung zur Musterung
Jonas – Die Ladung

Die Einladung zur Musterung

Der Brief kommt mit Einschreiben. „Ladung zur Musterung gemäß § 17 WehrPflG". Erscheinen ist Pflicht. Bei Nichterscheinen droht Bußgeld. Jonas' Schwester hat nie einen solchen Brief erhalten und wird ihn nie erhalten, da Frauen in Deutschland, anders als beispielsweise in Skandinavien, nicht der Wehrpflicht unterliegen.

🏥
Musterungsraum – ausschließlich junge Männer im Wartebereich
Jonas – Die Musterung

Nur Männer müssen hier sein

Bei der Musterung: ausschließlich junge Männer. Medizinische Untersuchung, psychologischer Test, Tauglichkeitseinstufung. Frauen aus seinem Jahrgang? Fehlanzeige! Freiwillig hatte sich keine gemeldet und verpflichtend ist diese Untersuchung nur für Männer. Jonas ist sportlich und nach dem obligatorischen EKG (Eier-Kontroll-Griff) wird er als „uneingeschränkt tauglich" eingestuft. Da er keinen Wehrdienst freiwillig leisten will, wird er zunächst nicht einberufen, er kommt aber als geeigneter Kandidat in die nähere Auswahl.

📺
TV-Nachrichtensendung – Freiwilligenzahlen reichen nicht – Bedarfswehrpflicht aktiviert
2027 – Wendepunkt

Zu wenig Freiwillige

Die Nachrichten berichten: Die Freiwilligenzahlen reichen nicht aus. Der Bundestag hat mit einfacher Mehrheit die „Bedarfswehrpflicht" aktiviert. Aus dem Pool der 300.000 gemusterten tauglichen Männer werden nun per Los diejenigen gezogen, die tatsächlich einrücken müssen.

🎲
Jonas sieht seinen Namen auf dem Bildschirm – er wurde gezogen
Jonas – Gezogen

„Jonas K., Jahrgang 2008"

Die Wehrpflicht-Lotterie hat Jonas getroffen. Er wurde gezogen. 6 Monate Grundwehrdienst. Seine Schwester, sein Bruder – sie schauen ihn an. Ihnen bleibt das erspart.

Währenddessen – Max' Weg
💻
Max recherchiert nachts am Laptop – Selbstbestimmungsgesetz, divers
Max – Die Recherche

Es gibt einen anderen Weg

3 Uhr nachts. Max googelt „Wehrpflicht legal umgehen 2026". Er findet: Kriegsdienstverweigerung (aber dann Zivildienst im Krisenfall), medizinische Untauglichkeit (unwahrscheinlich)... und dann: das Selbstbestimmungsgesetz. Artikel 12a GG verpflichtet nur „Männer". Als „divers" registriert – keine Wehrpflicht.

👨‍👩‍👦
Max im Gespräch mit seinen Eltern – erklärt seinen Plan
Max – Das Gespräch

„Ich lass mich als divers eintragen"

Max setzt sich mit seinen Eltern zusammen. Er erklärt seinen Plan: Geschlechtseintrag auf „divers" ändern – vor dem 18. Geburtstag, um der Wehrerfassung zu entgehen. Der Vater war Zivildienstleistender. Die Mutter wurde nie erfasst. „Wenn du das durchziehen willst – wir unterstützen dich."

🏛️
Max am Schalter des Standesamts – reicht den Antrag auf divers ein
Max – Der Antrag

Beim Standesamt

Max geht zum Standesamt. Mit Unterstützung seiner Eltern (er ist noch 17) stellt er den Antrag auf Änderung des Geschlechtseintrags auf „divers". Keine Gutachten nötig, keine Begründung erforderlich. In drei Monaten wird die Änderung wirksam – rechtzeitig vor seinem 18. Geburtstag.

🪪
Max holt seinen neuen Personalausweis ab – Geschlecht: divers
Max – 3 Monate später

Der neue Ausweis

Drei Monate sind vergangen. Die Bedenkzeit ist abgelaufen. Max holt seinen neuen Personalausweis ab. Im Feld „Geschlecht" steht jetzt: D – divers. Damit ist er offiziell nicht mehr als „männlich" registriert. Artikel 12a des Grundgesetzes gilt für ihn nicht mehr.

🎉
Max feiert 18. Geburtstag – kein Fragebogen, keine Erfassung
Max – 18. Geburtstag

Kein Fragebogen. Keine Musterung. Keine Lotterie.

Max wird 18. Anatomisch ist er ein Mann. Aber im Personenstandsregister steht: „divers". Er erhält zwar auch den Fragebogen. Doch ausfüllen ist für ihn nicht verpflichtend. Er wird nicht Wehr- erfasst und nicht zur Musterung geladen. Für ihn gibt es auch keine Wehrdienst-Lotterie. Er beginnt sein Studium – während Jonas zur Kaserne fährt.

🏛️
Vor dem Reichstag – Jonas in Bundeswehr-Uniform, daneben Lisa, Tom und Max in Zivil
2028 – Die Frage

Vor dem Reichstag, 2028

Jonas steht in Bundeswehr-Uniform vor dem Reichstag. Neben ihm: seine Schwester Lisa (muss nicht dienen – Frau), sein Bruder Tom (muss nicht dienen – Jahrgang 2007), und sein Freund Max (muss nicht dienen – „divers" eingetragen).

Alle vier stehen vor dem Grundgesetz, das Gleichberechtigung garantiert. Nur einer von ihnen trägt eine Uniform.

„Finden wir das wirklich noch gerecht?"
Praktische Anleitung

So funktioniert die Änderung des Geschlechtseintrags

Rechtliche Schritte nach dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) – mit besonderem Hinweis auf die kritischen Fristen vor dem 18. Geburtstag.

Kritische Frist: Mindestens 6 Monate vor dem 18. Geburtstag beginnen!

Das SBGG sieht eine 3-monatige Bedenkzeit vor. Die Änderung wird erst nach Ablauf dieser Frist wirksam. Damit die Änderung vor dem 18. Geburtstag rechtskräftig ist (und damit vor der automatischen Wehrerfassung), muss der Antrag mindestens 4-6 Monate vorher gestellt werden.

6+
Monate vorher

Schritt 1: Information und Entscheidung

Informiere dich gründlich über die rechtlichen und persönlichen Konsequenzen. Die Änderung des Geschlechtseintrags betrifft alle offiziellen Dokumente (Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde).

Sprich mit deinen Eltern oder Erziehungsberechtigten – bei Minderjährigen ist deren Zustimmung erforderlich.

Wichtig: Eine Rückänderung ist erst nach einem Jahr möglich. Diese Entscheidung sollte wohlüberlegt sein.

5
Monate vorher

Schritt 2: Termin beim Standesamt vereinbaren

Kontaktiere dein zuständiges Standesamt und vereinbare einen Termin für die persönliche Erklärung nach § 2 SBGG. Manche Standesämter haben Wartezeiten von mehreren Wochen.

Benötigte Unterlagen: Personalausweis, ggf. Geburtsurkunde.

4
Monate vorher

Schritt 3: Persönliche Erklärung abgeben

Du erklärst persönlich beim Standesamt, dass du deinen Geschlechtseintrag auf „divers" ändern möchtest. Es sind keine medizinischen Gutachten oder psychologischen Stellungnahmen erforderlich.

Mit dieser Erklärung beginnt die 3-monatige Bedenkzeit.

Achtung: Wenn du zum Zeitpunkt des 18. Geburtstags noch als „männlich" geführt wirst, erfolgt die automatische Wehrerfassung – unabhängig davon, ob ein Antrag läuft.

1
Monat vorher

Schritt 4: Änderung wird wirksam

Nach Ablauf der 3-monatigen Bedenkzeit wird die Änderung rechtswirksam. Du erhältst eine neue Geburtsurkunde mit dem Eintrag „divers".

Beantrage sofort neue Ausweisdokumente mit dem korrekten Geschlechtseintrag.

18.
Geburtstag

Schritt 5: Keine Wehrerfassung

Da du zum Zeitpunkt deines 18. Geburtstags nicht mehr als „männlich" im Personenstandsregister geführt wirst, erfolgt keine automatische Wehrerfassung gemäß Artikel 12a GG.

Du erhältst keinen verpflichtenden Fragebogen und wirst nicht zur Musterung geladen.

Rechtliche Grundlage: Art. 12a Abs. 1 GG lautet: „Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften [...] verpflichtet werden." Diese Formulierung gilt nicht für Personen mit dem Geschlechtseintrag „divers".

Ethische Betrachtung

Ist das moralisch vertretbar?

Das SBGG wurde für trans und nichtbinäre Menschen erkämpft. Eine „taktische" Nutzung zur Wehrdienstvermeidung ist rechtlich zulässig – aber ethisch umstritten.

Das Argument der Ungleichbehandlung

Die geschlechtsspezifische Wehrpflicht ist selbst eine Form der Diskriminierung.

Die Nutzung des SBGG macht diese Absurdität sichtbar: Ein simpler Registereintrag entscheidet über fundamentale Lebenschancen.

Das Argument des Protests

Wenn der Staat Gleichberechtigung in der Verfassung verankert (Art. 3 GG), aber gleichzeitig nur Männer zur Wehrpflicht heranzieht, ist die Nutzung aller legalen Mittel eine legitime Form des Protests.

Erst wenn massenhaft junge Menschen diesen Weg wählen, wird die Politik gezwungen, über echte Gleichberechtigung nachzudenken.

Die einzige wirksame Protestform

Die junge Generation hat die Politiker nicht gewählt, die dieses Gesetz verabschiedet haben. Sie hat keine Stimme im Bundestag. Petitionen werden ignoriert. Demonstrationen verpuffen.

Die Änderung des Geschlechtseintrags ist die einzige Protestform, die unmittelbare, persönliche Konsequenzen hat – und gleichzeitig ein politisches Statement setzt.

Respekt für die trans Community

Das SBGG ist ein wichtiger Erfolg für trans und nichtbinäre Menschen. Eine massenhafte „taktische" Nutzung könnte politische Gegenreaktionen provozieren, die diese Errungenschaften gefährden.

Wer diesen Weg wählt, sollte sich der Verantwortung bewusst sein und die trans Community nicht instrumentalisieren.

Solidarität sichtbar machen

Wenn der Staat „Kriegstüchtigkeit“ fordert und zugleich eine Wehrpflicht einführt, die ausschließlich Männer betrifft, stellt sich im Jahr 2026 eine grundsätzliche Frage: Wie zeitgemäß ist ein Sicherheitskonzept, das Zwang weiterhin nach Geschlecht verteilt?

Besonders widersprüchlich wirkt dabei zweierlei: Einerseits sollen Menschen, die eben noch Schüler waren, plötzlich als besonders geeignet für die Landesverteidigung gelten. Andererseits wird dieser staatliche Zwang ausschließlich bei Männern angewendet – während Frauen nicht verpflichtet werden und Menschen mit dem Eintrag „divers“ im Wehrpflichtrecht praktisch nicht vorkommen.

Der Staat betont Gleichberechtigung aller Geschlechter, hält aber zugleich an einem Rollenverständnis fest, das aus den 1950er- und 1960er-Jahren stammt: Männer als Pflichtträger, Frauen als Ausgenommene, diverse, inter- und transgeschlechtliche Menschen als rechtliche Randnotiz – obwohl gerade sie bis heute besonders häufig Diskriminierung erfahren.

Vor diesem Hintergrund entsteht kein „Missbrauch“, wenn junge Menschen beginnen, legale Möglichkeiten zu nutzen. Es entsteht Widerstand – ausgelöst durch ein System, das Rechte und Pflichten entlang biologischer Kategorien gegeneinander ausspielt.

Wer den Geschlechtseintrag ändert, um einer einseitigen Wehrpflicht zu entgehen, sollte eines klar machen:

Das Problem ist nicht das Selbstbestimmungsgesetz.
Das Problem ist ein Staat, der Gleichberechtigung predigt, aber Zwang selektiv verteilt.

Deshalb: Nutze dein Recht, aber verschweige es nicht. Sprich darüber. Teile es. Markiere es.

Bemerkenswert ist zudem ein Blick ins Selbstbestimmungsgesetz selbst: Für den Spannungs- oder Verteidigungsfall sieht es ausdrücklich vor, dass Änderungen des Geschlechtseintrags von männlich zu divers oder weiblich, die 2 Monate vor oder nach Eintritt einer Krise erfolgen, für die Wehrpflicht unbeachtlich bleiben.

Allein diese Sonderregel zeigt, wie antiquiert die geschlechtsspezifische Wehrpflicht ist. Wären alle Geschlechter rechtlich gleich verpflichtet, müsste eine solche Ausnahme gar nicht existieren.

Gleichzeitig ist klar: Das Selbstbestimmungsgesetz wurde von trans und intergeschlechtlichen Menschen über Jahre hinweg erkämpft. Es darf nicht zynisch instrumentalisiert oder bagatellisiert werden.

Wer legale Wege nutzt, um einer einseitigen Wehrpflicht zu entgehen, kann und sollte deshalb sichtbar Solidarität zeigen: offen über die Entscheidung sprechen, Diskriminierung benennen, Beratungsstellen unterstützen und klar machen, dass nicht Minderheiten das Problem sind – sondern ein Staat, der Gleichberechtigung verspricht und Zwang selektiv verteilt.

Grundrechte sind kein Schlupfloch. Ungerechter Zwang ist das Problem.

⚧ + ♂ + ⚖️
#GleicheRechteKeinZwang

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn ich die 6-Monate-Frist verpasse? +

Wenn du zum Zeitpunkt deines 18. Geburtstags noch als „männlich" registriert bist, wirst du automatisch wehrerfasst und erhältst den Pflicht-Fragebogen. Eine nachträgliche Änderung des Geschlechtseintrags ändert daran zunächst nichts.

Im Spannungs- oder Verteidigungsfall (Art. 80a, 115a GG) greift jedoch § 9 SBGG: Änderungen des Geschlechtseintrags, die nach Feststellung des Spannungs-/Verteidigungsfalls erfolgen, werden für die Wehrpflicht nicht berücksichtigt.

Deshalb ist es entscheidend, die Änderung vor dem 18. Geburtstag und vor einer möglichen Krisensituation abzuschließen.

Muss ich meine Entscheidung begründen? +

Nein. Das SBGG sieht ausdrücklich keine Begründungspflicht vor. Du musst weder medizinische Gutachten noch psychologische Stellungnahmen vorlegen. Deine persönliche Erklärung beim Standesamt ist ausreichend.

Das Gesetz basiert auf dem Prinzip der Selbstbestimmung – nur du selbst kannst wissen, welcher Geschlechtseintrag für dich richtig ist.

Kann ich den Eintrag später wieder auf „männlich" ändern? +

Ja, aber erst nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Jahr. Diese Frist soll verhindern, dass der Geschlechtseintrag beliebig gewechselt wird.

Wenn du den Eintrag später auf „männlich" zurückänderst, fällst du wieder unter die Wehrpflicht nach Art. 12a GG – allerdings nur für die Zukunft, nicht rückwirkend.

Was sagen meine Eltern dazu? +

Bei Minderjährigen (unter 18) ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Wenn deine Eltern nicht zustimmen, kannst du die Änderung erst nach dem 18. Geburtstag beantragen – dann ist es allerdings für die Wehrerfassung bereits zu spät.

Ein offenes Gespräch mit den Eltern ist daher entscheidend. Viele Eltern verstehen die Ungleichbehandlung und unterstützen ihre Söhne bei dieser Entscheidung.

Gibt es alternative legale Wege? +

Kriegsdienstverweigerung (KDV):

Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen (Art. 4 Abs. 3 GG) bleibt bestehen. Der Antrag wird beim Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) gestellt. Die Anerkennungsquote ist hoch.

Aber: Im Verteidigungsfall können auch anerkannte Kriegsdienstverweigerer zu zivilen Ersatzdiensten herangezogen werden (Sanitätsdienst, Feuerwehr, technische Hilfeleistung).

Die Änderung des Geschlechtseintrags auf „divers" befreit hingegen vollständig von allen Wehrpflichten – auch im Krisenfall (sofern die Änderung vor dem Krisenfall erfolgte).

Ist das nicht Betrug oder Missbrauch des Gesetzes? +

Nein. Das SBGG enthält keine Bestimmung, die eine bestimmte Motivation für die Änderung des Geschlechtseintrags vorschreibt. Das Gesetz basiert auf dem Prinzip der Selbstbestimmung – und nur du kannst entscheiden, welcher Eintrag für dich richtig ist.

Rechtlich ist die Nutzung des SBGG zur Vermeidung der Wehrpflicht vollkommen legal. Die ethische Bewertung ist eine persönliche Entscheidung.

Die eigentliche Frage ist: Warum akzeptiert ein Staat, der Gleichberechtigung in seiner Verfassung verankert hat, eine Wehrpflicht, die nur Männer betrifft?

Die Entscheidung liegt bei dir.

Diese Seite bietet Informationen – keine Handlungsempfehlungen. Die Entscheidung, welchen Weg du gehst, kann nur du selbst treffen. Beide dargestellten Optionen sind legal.